Beschränkte Garantie
Dauer der
HP Produkt
Beschränkten Garantie
Software
90 Tage
Druckkopfpatronen
90 Tage
Drucker
1 Jahr
A. Erweiterung der beschränkten Gewährleistung
1.
Hewlett-Packard (HP) übernimmt gegenüber dem Endbenutzer
die Garantie dafür, daß HP Produkte für den obengenannten
Gültigkeitszeitraum ab Kaufdatum frei von Material- und
Verarbeitungsfehlern sind. Der Endbenutzer muß den Nachweis
über das Kaufdatum erbringen.
2.
Bei Softwareprodukten gilt die beschränkte Garantie durch HP nur
für eine Nichtausführung der Programmieranweisungen. HP
übernimmt keine Gewährleistung dafür, daß der Betrieb eines
Produkts ohne Unterbrechungen und Fehler verläuft.
3.
Die beschränkte Garantie von HP gilt nur für Defekte, die bei
normalem Betrieb des Produkts entstehen. Unter folgenden
Bedingungen gilt sie nicht:
a. Ungenügende Wartung oder unsachgemäße Änderung;
b. Einsatz von Software, Schnittstellen, Druckmedien oder Zubehör,
die nicht von HP geliefert oder unterstützt werden, oder
c. Geräteeinsatz, der nicht durch die Produktspezifikationen
abgedeckt ist.
4. Für HP Drucker gilt, daß die Verwendung von
Druckkopfpatronen anderer Hersteller als HP oder von
aufgefüllten Druckkopfpatronen die Garantieansprüche des
Kunden sowie eventuelle HP Kundenbetreuungsverträge mit
dem Kunden nicht außer Kraft setzt. Sollte es jedoch zu
Fehlfunktionen oder Beschädigungen des Druckers aufgrund
der Verwendung von Druckkopfpatronen von Drittanbietern
oder von aufgefüllten Druckkopfpatronen kommen, berechnet
HP bei der Reparatur des Druckers zur Behebung dieser
Fehlfunktion bzw. dieses Schadens die normalen Gebühren für
Arbeitszeit und Materialaufwand.
5.
Wenn HP innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Garantie über
einen Defekt bei einem Softwareprodukt, bei Medien oder
Druckkopfpatronen unterrichtet wird und die HP Garantie für
diesen gilt, ersetzt HP das fehlerhafte Produkt. Wenn HP
innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Garantie über einen
Defekt bei einem Hardwareprodukt unterrichtet wird und die HP
Garantie für diesen gilt, repariert oder ersetzt HP das fehlerhafte
Produkt nach eigenem Ermessen.
6. Kann HP ein fehlerhaftes Produkt, für das die HP Garantie gilt,
nicht reparieren oder ersetzen, erstattet HP innerhalb eines
angemessenen Zeitraums nach der Benachrichtigung über den
entsprechenden Defekt den Kaufpreis für das Produkt zurück.
7.
HP ist erst zur Reparatur oder zum Ersetzen eines Produkts bzw.
zur Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet, wenn der Kunde
das defekte Produkt an HP zurückgibt.
8.
Ersatzprodukte können neu oder fast neu sein, solange ihre
Funktionalität mindestens der des zu ersetzenden Produkts entspricht.
9.
Die beschränkte Garantie durch HP gilt in allen Staaten, in denen
das durch diese Garantie abgedeckte Produkt durch HP vertrieben
wird. Ausnahme sind folgende Staaten und Regionen: Nahost,
Afrika, Argentinien, Brasilien, Mexiko, Venezuela sowie die Übersee-
Départements Frankreichs. Für diese Gebiete gilt, daß die Garantie
nur in dem Land gültig ist, in dem das Produkt erworben wurde.
Verträge über zusätzliche Garantieleistungen, wie Service vor Ort,
können gegebenenfalls bei einem autorisierten HP
Dienstleistungszentrum, wo das Produkt durch HP vertrieben wird,
oder bei einer autorisierten Importfirma abgeschlossen werden.
B. Beschränkungen der Gewährleistung
1.
SOWEIT IM RAHMEN DER GELTENDEN ÖRTLICHEN
RECHTSBESTIMMUNGEN ZULÄSSIG, ÜBERNIMMT HP ODER
EINER SEINER LIEFERANTEN BEZÜGLICH DER HP PRODUKTE
KEINERLEI ZUSÄTZLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER
AKTZEPTIERT ANDERE BEDINGUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH
ODER KONKLUDENT, UND SCHLIESST AUSDRÜCKLICH DIE
GEWÄHRLEISTUNG BZW. DIE GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
DAFÜR, DASS DIE WAREN VON DURCHSCHNITTLICHER
QUALITÄT UND FÜR DEN NORMALEN GEBRAUCH GEEIGNET
SIND, EINE BESTIMMTE QUALITÄT HABEN UND FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND, AUS.
C. Haftungsbeschränkungen
1.
Soweit im Rahmen der geltenden örtlichen
Rechtsbestimmungen zulässig, sind die hier genannten
Rechtsmittel die einzigen und ausschließlichen dem Kunden zur
Verfügung stehenden Rechtsmittel.
2.
SOWEIT IM RAHMEN DER GELTENDEN ÖRTLICHEN
RECHTSBESTIMMUNGEN ZULÄSSIG UND MIT AUSNAHME DER
HIER AUSDRÜCKLICH GENANNTEN VERPFLICHTUNGEN SIND
WEDER HP NOCH EINER SEINER LIEFERANTEN FÜR DIREKTE
ODER INDIREKTE, KONKRETE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER
FOLGESCHÄDEN HAFTBAR, OB BASIEREND AUF EINEM
VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER EINER
ANDEREN RECHTSTHEORIE UND UNGEACHTET DER
VORHERIGEN BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE MÖGLICHKEIT
EINES SOLCHEN SCHADENS.
D. Jeweilige Rechtssprechung
1.
Durch diese Garantieerklärung werden dem Kunden bestimmte
Rechtsansprüche zugesichert. Darüber hinaus hat der Kunde
möglicherweise weitere Rechtsansprüche. Diese unterscheiden sich
in den verschiedenen Staaten der USA, in den Provinzen in Kanada
sowie in verschiedenen Staaten der Welt.
2.
Wo diese Garantieerklärung nicht mit den örtlichen
Rechtsvorschriften übereinstimmt, kann sie als den geltenden
Vorschriften gemäß geändert betrachtet werden. Daher sind
bestimmte hier genannte Garantieausschlüsse und -
beschränkungen unter Umständen für den Kunden ohne Belang.
So gelten in einigen Staaten der USA sowie in einigen Staaten
außerhalb der USA (einschließlich einiger kanadischer Provinzen)
folgende Bestimmungen seitens der Regierung:
a. Ausschluß der Tatsache, daß die hier genannten
Garantieausschlüsse und -beschränkungen die gesetzlichen
Rechte eines Kunden beschränken (Beispiel: Großbritannien)
b. Einschränkung der Möglichkeiten für Hersteller, solche
Garantieausschlüsse und -beschränkungen durchzusetzen
c. Gewährung zusätzlicher Garantieansprüche für den Kunden,
Festschreibung des Gültigkeitszeitraums für konkludente
Gewährleistungen, die der Hersteller nicht ausschließen darf
oder Nichtzulassung von Beschränkungen bezüglich des
Gültigkeitszeitraums für konkludente Gewährleistungen
3.
FÜR KONSUMTRANSAKTIONEN IN AUSTRALIEN UND
NEUSEELAND GILT: DIE BEDINGUNGEN DIESER
GARANTIEERKLÄRUNG SCHLIESSEN DIE FÜR DEN VERTRIEB
VON HP PRODUKTEN AN SOLCHE KUNDEN GELTENDEN
GESETZLICHEN RECHTE WEDER AUS NOCH STELLEN SIE EINE
BESCHRÄNKUNG ODER ÄNDERUNG DIESER DAR UND SIND
DARÜBER HINAUS ALS ERGÄNZUNG ZU DIESEN ZU
BETRACHTEN, AUSSER SOWEIT IM RAHMEN DER
GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ZULÄSSIG.